Gesetzlich Versicherte
Bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten werden die Kosten der Behandlung über Ihre Krankenversicherung abgerechnet. Ich bin seit 1998 approbiert und arbeite im Richtlinienverfahren Tiefenpsychologisch Fundierte Psychotherapie und als Verhaltenstherapeut.
Privat Versicherte
Für privat versicherte Patientinnen und Patienten ist eine Übernahme der Behandlungskosten sowohl durch Ihre Versicherung in der Beihilfe als auch über ihre private Krankenversicherung gesichert. Im Rahmen der Unfallversicherung (bei Arbeitsunfällen) werden die Kosten der Behandlung von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen. Bundeswehrsoldaten sind über ihr Sanitätsversorgungszentrum versichert.
Selbstzahler
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu tragen, wobei diese sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) orientieren.