Liebe Patienten,
für selbst in Auftrag gegebene Schriftstücke müssen wir Ihnen die dafür entstandenen Kosten in Rechnung stellen! Diese Leistung kann nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden. Wir bitten um Kenntnisnahme. Die voraussichtliche Höhe des jeweiligen Betrages erfragen Sie bitte vorab persönlich in der Praxis. Vielen Dank.
Die Kosten für z. B. von der Deutschen Rentenversicherung oder vom Niedersächsischen Landesamt angeforderten Befunde werden von der jeweiligen Behörde übernommen.
Ihr Praxis-Team